Allgemeine Geschäftsbedingungen für NON-PROFIT-Unternehmen SPONSORSHIP

zwischen SANUSLIFE ADMINISTRATION AG, Lindenstrasse 8, CH-6340 Baar (ZG) – nachfolgend „SANUSLIFE“ genannt – und dir, als NON-PROFIT-Unternehmen – nachfolgend „Sponsor-Partner“ genannt – nachfolgend gemeinsam „die Vertragsparteien“ genannt –

Präambel

SANUSLIFE ist ein Unternehmen, das eine Finanztechnologie-Plattform unter sanuslife.finance, einen Online-Marktplatz unter sanuslife.market und ein 360°Öko-System unter sanuslife.com betreibt und seine Produkte als SaaS- (Software as a Service) - Dienstleistungen für Privatpersonen (PRIVATE), Unternehmen (COMPANIES) und nichtgewinnorientierte Unternehmen (NON-PROFIT bzw. Sponsor-Partner) anbietet.

Der Sponsor-Partner ist ein registriertes Non-Profit-Unternehmen, welches mit SANUSLIFE auf Grundlage eines SMART-Partnervertrags vertraglich verbunden ist.

SANUSLIFE beabsichtigt nun, den Sponsor-Partner auf Grundlage dieses Vertrags im Rahmen sog. Sponsorengeldzahlungen gegen Erbringung einer Reihe von Werbeaktivitäten finanziell zu unterstützen und ihm über das Portal www.sanuslife.com personalisierte SANUSLIFE-Webseiten zur Registrierung von Interessenten zur Verfügung zu stellen.

Dies vorangestellt schließen die Vertragsparteien folgende Vereinbarung:

§ 1 Leistung von SANUSLIFE

  1. SANUSLIFE verpflichtet sich, dem Sponsor-Partner nach erfolgreich durchgeführter Verifizierung via KYC (Know Your Customer) bzw. KYB (Know Your Business) als NONPROFIT-Unternehmung die Kontoart „SMART+“ (hier einsichtbar) samt kostenlosem Multiwährungs-Wallet unter sanuslife.finance freizuschalten, sowie eine Werbefläche unter sanuslife.market und diverse weitere Funktionen gemäß Kontoart und Beschreibung auf der Gebührenseite laut SMART+ bereitzustellen.
  2. SANUSLIFE verpflichtet sich, an den Sponsor-Partner sog. Sponsorengelder auszuzahlen, dessen Höhe sich aus dem Vergütungsplan (https://sanuslife.com/deu/register/dashboard) ergibt. SANUSLIFE ist nur dann verpflichtet, einen Sponsorengeldbetrag zu bezahlen, wenn über den SANUSLIFE Marketplace (https://sanuslife.market) generierte Umsätze des Sponsor-Partners durch Mitglieder oder sonstigen von dem Sponsor-Partner eingeschriebene Teilnehmer generiert wurden. Weitere Voraussetzungen, um die Sponsorengelder ausbezahlt zu bekommen, sind die korrekte Angabe der Währungen (EUR & SAC), Währungskurse und Beträge auf dem Sponsorenbeleg, der vom Sponsor-Partner im SANUSLIFE Backoffice hochgeladen werden muss. Weiteres muss der Sponsorenbeleg an folgende Adresse ausgestellt werden: SANUSLIFE ADMINISTRATION AG, Lindenstrasse 8, CH-6340 Baar (ZUG), CHE-245.046.413, zudem werden nur rechtlich korrekte Sponsorenbelege anerkannt.
  3. SANUSLIFE verpflichtet sich, dem Sponsor-Partner angereifte Sponsorengelder Abs. (2) dem Sponsor-Partner in wöchentlichen, monatlichen und jährlichen Abständen in einem Backoffice darzustellen und bei korrekter Rechnungsstellung seitens des Sponsor-Partners ab einem Betrag von 50,– EUR auf den Account in SANUSCOIN durch ein APP in APP Transaktion zu überweisen. Die Auszahlung der Sponsorengelder erfolgt nur in SANUSCOIN. Bei der Auszahlung in SANUSCOIN gilt ein Durchschnittskurs. Eventuelle Kursschwankungen zwischen der Landeswährung auf den Sponsorenbeleg und des definitiv ausbezahlten SAC-Betrages gehen zu Lasten/Gunsten des Vertragspartners (Sponsor-Partner).
  4. Die Realisierung der von SANUSLIFE mit der Eingehung dieses Vertrages verfolgten kommunikativen Ziele hat auf den Vergütungsanspruch des Sponsor-Partners keinen Einfluss, es sei denn, dieser hat deren Erreichung durch die Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten oder durch grob fahrlässiges Verhalten schuldhaft erschwert oder vereitelt.

§ 2 Gegenleistung des Sponsor-Partners

  1. Der Sponsor-Partner verpflichtet sich, für die von SANUSLIFE kostenlos zur Verfügung gestellten Leistungen folgende Gegenleistung zu erbringen:
    1. Platzierung der Zahlungsart SANUSPAY vor Ort im Kassenbereich und/oder online auf der Webseite des Sponsor-Partners und Ergreifung sämtlicher Werbemaßnahmen, mit dem Ziel, die eigenen Mitglieder über die zur Verfügung gestellten Subdomain (ID.sanuslife.com) bei SANUSLIFE einzuschreiben;
    2. Versendung der eigenen und/oder von SANUSLIFE zur Verfügung gestellten Newsletter-Inhalte über den unternehmenseigenen Newsletter unter Wahrung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, mindestens acht (8) Newsletter pro Jahr;
    3. Platzierung von Social-Media-Postings über SANUSLIFE, SANUSPLANET, SANUSCOIN und/oder die SANUSAPP auf allen betriebenen Social-Media-Kanälen des Sponsor-Partners, mindestens zwölf (12) Postings pro Jahr;
    4. Platzierung der Logos SANUSLIFE, SANUSPLANET und/oder SANUSCOIN nebst Nennung von SANUSLIFE auf der Website des Sponsor-Partners;
    5. Platzierung der von SANUSLIFE gegen Sonderpreise zur Verfügung gestellten Werbemittel wie Stehbanner, Flyer, Broschüren, Videos und Ähnliches in gut sichtbaren bzw. gut besuchten Präsentations- oder Verkaufsflächen des Sponsor-Partners;
    6. Vollständige Einrichtung der von SANUSLIFE zur Verfügung gestellten Werbefläche nach Vorgabe, in Eigenregie oder mit Hilfe von SANUSLIFE, durch Hinterlegung bzw. Zusendung aussagekräftiger Bilder (Logo, Organisations-Zweck, usw.) sowie laufende Überprüfung der Inhalte auf Aktualität, wie z.B. Öffnungszeiten, Beschreibung, Links, usw.

§ 3 Verhaltenskodex für den Sponsor-Partner

a. Allgemeine Pflichten des Sponsor-Partners

  1. Es ist dem Sponsor-Partner untersagt, bei der Nutzung des Portals sanuslife.com, sanusapp.app, sanuspay.com, sanuslife.finance und sanuslife.market sowie sanusplanet.org die Rechte Dritter zu verletzen, Dritte zu belästigen oder sonst gegen geltendes Recht oder die guten Sitten zu verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Sponsor-Partner, folgende Handlungen zu unterlassen:
    1. Verbreiten von Aussagen mit beleidigendem, belästigendem, gewalttätigem, gewaltverherrlichendem, aufrührerischem, sexistischem, obszönem, pornografischem, rassistischem, moralisch verwerflichem oder sonst anstößigem oder verbotenem Inhalt;
    2. Beleidigen, Belästigen, Bedrohen, Verängstigen, Verleumden, In-Verlegenheit- Bringen anderer Sponsor-Partner, Unternehmer, Kunden, Mitarbeiter oder Sponsor Partner von SANUSLIFE;
    3. Ausspähen, Weitergeben oder Verbreiten von persönlichen oder vertraulichen Informationen anderer Sponsor-Partner, Unternehmer, Kunden, Mitarbeiter oder Sponsor Partner von SANUSLIFE; oder sonstige Missachtung der Privatsphäre anderer Sponsor-Partner, Unternehmer, Kunden, Mitarbeiter oder Sponsor Partner von SANUSLIFE;
    4. Verbreiten von unwahren Behauptungen über Rasse, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Herkunft, soziale anderer Sponsor-Partner, Unternehmer, Kunden, Mitarbeiter oder Sponsor Partner von SANUSLIFE;
    5. Ausspähen, Weitergeben oder Verbreiten von vertraulichen Informationen von SANUSLIFE;
    6. Verbreiten von unwahren Behauptungen über SANUSLIFE;
    7. Verwenden von rechtlich geschützten Bildern, Fotos, Grafiken, Videos, Musikstücken, Sounds, Texten, Marken, Titeln, Bezeichnungen, Software oder sonstigen Inhalten und Kennzeichen ohne die Einwilligung des oder der Rechteinhaber oder Gestattung durch Vertrag, Gesetz oder Rechtsvorschrift;
    8. Verbreiten von Aussagen mit werbendem, religiösem oder politischem Inhalt;
    9. Verwenden von verbotenen oder illegalen Inhalten;
    10. Ausnutzen von Fehlern in der Programmierung (sog. Bugs);
    11. Ergreifen von Maßnahmen, die zur übermäßigen Belastung der Server führen und/oder den Ablauf für andere Kunden massiv beeinträchtigen können;
    12. Hacking oder Cracking sowie die Förderung oder Anregung von Hacking oder Cracking;
    13. Verbreitung gefälschter Software sowie die Förderung oder Anregung der Verbreitung gefälschter Software;
    14. Hochladen von Dateien, die Viren, Trojaner, Würmer oder zerstörte Daten enthalten;
    15. Nutzen oder Verbreiten von „Auto“-Softwareprogrammen, „Makro“- Softwareprogrammen, „Sniper-Funktionen“ Schadfunktionen (Malware oder Spyware) oder anderen „Cheat-Utility“-Softwareprogrammen;
    16. Modifizieren des Dienstes oder Teilen daraus;
    17. Benutzen von Software, die sogenanntes „Datamining“ ermöglicht oder auf andere Weise im Zusammenhang mit dem Dienst stehende Informationen abfängt oder sammelt;
    18. Stören von Übertragungen von und zu den Dienstservern und der Websiteserver;
    19. Eindringen in die Dienst-, Datenserver oder Websiteserver;
    20. nicht erkennbare und/oder unsichtbare Methoden zur Erzeugung von Klicks oder Transaktionen vorzunehmen, die nicht durch die bestätigende Handlung eines Endverbrauchers ausgelöst wurden;
    21. Cookies, Geräte, Programme, Robots, Iframes bzw. verborgene Frames, Pop-up- Fenster oder sonstige Vorgänge oder Prozesse zu verwenden, die SANUSLIFE daran hindern, Transaktionen korrekt zu ermitteln und nachzuverfolgen;
    22. Irreführung oder Täuschung von anderen Sponsor-Partnern, Unternehmern, Kunden, Mitarbeitern oder Sponsor Partnern von SANUSLIFE zu vermeiden, die das Ziel haben, dass diese auf einen gesponsorten/an den Vertrieb gekoppelten Link klicken;
    23. darüber hinaus ist es dem Sponsor-Partner untersagt, über das Portal www.sanuslife.com ohne Einwilligung der jeweils betroffenen Person, deren personenbezogene Daten (insbesondere Anschrift, Telefonnummer, E-Mail- Adresse) ohne Einwilligung zu verarbeiten und/oder an Dritte weiterzugeben. Vor allem ist es dem Sponsor-Partner untersagt, die betroffene Person ohne Einwilligung zu geschäftlichen Zwecken zu kontaktieren.

  2. SANUSLIFE weist auf sein Hausrecht hinsichtlich der Nutzung seines Portals www.sanuslife.com hin und behält sich ausdrücklich die unverzügliche Sperrung und außerordentliche Kündigung nach Maßgabe des geltenden Rechts vor, sofern gegen eine der in Absatz (1) geregelten Pflichten oder sonst gegen geltendes Recht bei der Nutzung verstoßen wird.

b. Platzierungen

  1. Bei Hochladen und Veröffentlichungen von Texten und Medieninhalten auf SANUSLIFE Webseiten sichert der Sponsor-Partner zu, über alle entsprechenden Rechte zu verfügen. Widrigenfalls hat SANUSLIFE das Recht, diese zu löschen und den Sponsor-Partner offline zu schalten.
  2. Der Sponsor-Partner darf ausschließlich Inhalte auf SANUSLIFE-Webseiten platzieren, deren Urheberrechte sich in seinem Eigentum bzw. Besitz befinden bzw. über welche er nutzungsberechtigt ist.
  3. Texte und Medieninhalte, deren Rechte nicht dem Sponsor-Partner zustehen oder die zwischen dem Sponsor-Partner und Dritten strittig sind, dürfen nicht auf SANUSLIFE Webseiten hochgeladen werden.

c. Irreführung, Umleitung und Framing

Sponsor-Partner dürfen weder ausdrücklich noch anhand von Zusicherungen oder auf anderer Weise bei anderen Sponsor-Partnern, Unternehmen, Kunden, Mitarbeitern oder Sponsor Partnern von SANUSLIFE den Eindruck vermitteln, dass sie sich auf der Plattform und/oder Werbeinhalte von SANUSLIFE befinden, obwohl diese sich eigentlich auf ihrer Website bzw. Plattform befinden.


d. Passwortgeschützte Teile der SANUSLIFE-Webseite

  1. Die passwortgeschützten Teile der SANUSLIFE-Webseiten sind ausschließlich für Sponsor-Partner weltweit bestimmt. Hinweis: Passwörter sollten nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Falls der Sponsor-Partner Kenntnis von der unbefugten Nutzung seines Passwortes erlangt hat, sollte er SANUSLIFE unverzüglich darüber informieren. SANUSLIFE übernimmt keine Haftung und Verantwortung für Schäden, die auf die missbräuchliche Verwendung von Passwörtern zurückzuführen sind.
  2. Das Recht zur Nutzung der passwortgeschützten Teile der SANUSLIFE-Webseiten endet bei Beendigung des Sponsor-Vertrages, ohne dass es weiterer Handlungen von SANUSLIFE bedarf. Im Fall der Beendigung muss der Sponsor-Partner alle gespeicherten, ausgedruckten oder kopierten Materialien löschen oder vernichten, sofern diese nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben aufbewahrt werden müssen.

e. Besondere Regelungen zur Nutzung von Materialien

  1. SANUSLIFE gewährt dem Sponsor-Partner den Zugang zum SANUSLIFE-„Mediacenter“ (www.sanuslife.com > Login > Mein Profil).
  2. Der Sponsor-Partner verpflichtet sich, das ihm zur Verfügung gestellte SANUSLIFE Webseiten-Material (oder Teile davon) ausschließlich zum Zweck der Absatzförderung (z.B. Print- und/oder Onlinewerbung) unverändert, mit Quellenangabe und lediglich zur Bewerbung von SANUSLIFE, seiner Waren im Rahmen des Produktabsatzes oder der Kunden- oder Sponsor-Partner-Gewinnung oder-Pflege zu verwenden; der Verweis muss a) – soweit vorhanden – im Impressum und b) leicht erkennbar und zugänglich auf dem jeweiligen Material oder – sofern dies nicht möglich ist – in unmittelbarer Nähe der Anbringung des verwendeten SANUSLIFE-Webseiten-Materials durch folgenden Hinweis kenntlich gemacht werden: „Quelle: SANUSLIFE“.
  3. Die vom Sponsor-Partner als Werbemittel eingesetzten, durch SANUSLIFE bereitgestellten Materialien dürfen weder den unzutreffenden Eindruck erwecken, er habe das Produkt gänzlich oder teilweise selbst oder mit Hilfe Dritter produziert, noch dass das Ergebnis maßgeblich durch dessen Mitwirkung erzeugt worden sei. Ebenfalls dürfen vorgenannte durch SANUSLIFE bereitgestellten Materialien nicht verändert oder sonst bearbeitet werden.
  4. Es ist dem Sponsor-Partner untersagt, Offline-Werbe-Materialien wie z.B. Flyer, Roll-Ups, Broschüren, Autoaufkleber, Visitenkarten o.Ä. selbst zu entwerfen und/oder entwerfen zu lassen. Sämtliche Offline-Werbe-Materialien sind ausschließlich direkt über SANUSLIFE (Marketplace) zu beziehen.
  5. Es ist strengstens untersagt, das Zeichen „SANUSLIFE“, sonstige SANUSLIFE Webseiten-Marken, sonstige Kennzeichen oder anderes geistiges Eigentum von SANUSLIFE, welche eindeutig SANUSLIFE zuordenbar sind (Geschäftsfelder, Produktmarkennamen, Produktlabel oder Teile von SANUS…), für Domainnamen, E Mail- oder Social-Media-Zeichen, Chat-Bezeichnungen, Internetportale, Apps, Gruppen, Online-Videos oder sonstige Werbemittel und-Kanäle in identischer, ähnlicher oder verkürzter Weise zu nutzen.
  6. Der Sponsor-Partner ist für die Inhalte seiner eigenen Werbe- oder Verkaufsförderungsmaßnahmen, selbsterstellten Webseiten usw. selbst, insbesondere auch in Bezug auf irreführende Verdienstmöglichkeiten bei SANUSLIFE Marketplace, Heil- und Gesundheitsaussagen (Health Claims) und Finanzaussagen verantwortlich.
  7. Dem Sponsor-Partner ist untersagt, SANUSLIFE-Videos aus dem YouTube-Kanal von SANUSLIFE oder anderen Plattformen herunterzuladen und/oder zu verändern oder auf anderen Median öffentlich zugänglich zu machen. SANUSLIFE-Videos, welche über diverse Kanäle im Internet auffindbar sind, dürfen nur verlinkt, niemals aber herunter und erneut hochgeladen werden. Erlaubt ist lediglich das Verlinken bzw. die Einbettung mit dem bereits genannten Quellverweis: SANUSLIFE“ in eigene Online-Präsenzen.
  8. Es dürfen keine Video- und/oder Audioaufnahmen/-mitschnitte von SANUSLIFE Webinaren, SANUSLIFE-Events, SANUSLIFE-Präsentationen, SANUSLIFE Veranstaltungen, u.ä. gefertigt, vervielfältigt, verbreitet und über Internet oder andere Wege öffentlich zugänglich gemacht werden oder sonst zur Nutzung bereitgestellt werden.

f. Besondere Regelungen zur Nutzung der SANUSLIFE-Marken und - Kennzeichen

  1. SANUSLIFE gewährt dem Sponsor-Partner das nicht-ausschließliche Recht, die SANUSLIFE-Webseiten-Marken oder-Kennzeichen international im Zusammenhang mit der Bewerbung und dem Vertrieb sämtlicher SANUSLIFE-Produkte im Rahmen der vertraglichen Vorgaben zu benutzen.
  2. Der Sponsor-Partner ist nicht berechtigt, ein eigenständiges Shop-System mit SANUSLIFE-Webseiten-Produkten zu erstellen oder SANUSLIFE-Marketplace-Produkte über eigene oder andere fremde Websites zu vertreiben oder neue Kunden oder Sponsor-Partner zu registrieren. Verlinkungen zu SANUSLIFE-Webseiten bzw. zu seiner personalisierten SANUSLIFE-Webseite, mit oder ohne Hinweis auf SANUSLIFE Marketplace, sind erlaubt und empfohlen. Entscheidend ist, dass der gesamte Kaufprozess über die personalisierte SANUSLIFE-Webseite abgewickelt wird.
  3. Der Sponsor-Partner ist nicht berechtigt, die SANUSLIFE-Webseiten-Marken oder sonstige Kennzeichen oder anderes geistiges Eigentum von SANUSLIFE mit einem anderen Kennzeichnungsbestandteil zu einer Gesamtmarke oder-kennzeichen zu kombinieren und/oder vorgenannte SANUSLIFE-Zeichen als Unternehmensnamen oder als Teil seines Unternehmensnamens zu benutzen.
  4. Der Sponsor-Partner darf die SANUSLIFE-Webseiten-Marken oder sonstige Kennzeichen oder anderes geistiges Eigentum von SANUSLIFE in keiner Weise modifizieren und diese auch nicht in modifizierter Weise im Geschäftsverkehr verwenden. Unzulässig ist insbesondere auch der Gebrauch sämtlicher, farblich abweichender Gestaltungen in Bezug auf die Original-SANUSLIFE-Elementen.
  5. Das einfache, vertraglich beschränkte Nutzungsrecht der SANUSLIFE-Webseiten-Marken oder sonstige Kennzeichen oder anderes geistiges Eigentum von SANUSLIFE gilt nur für die Laufzeit des Sponsor-Partnervertrages.
  6. SANUSLIFE behält sich das Recht vor, sämtliche SANUSLIFE-Webseiten-Marken im Laufe der Zeit zu verändern oder aufzugeben. Der Sponsor-Partner wird aufgefordert, nach Ablauf einer Frist von sechs (6) Monaten ab Einführung des neuen Logos, ausschließlich das neue Logo mit der neuen SANUSLIFE-Webseiten-Marke nutzen. Der Sponsor-Partner ist verpflichtet, die Aktualität der SANUSLIFE-Webseiten-Marken selbst regelmäßig zu kontrollieren und eventuelle Änderungen anzuerkennen bzw. zu übernehmen.

§ 4 Abmahnung, Vertragsstrafe, Schadensersatz, Schadloshaltung

  1. Bei einem ersten Verstoß gegen die in § 3 geregelten Pflichten des Sponsor-Partners erfolgt eine schriftliche Abmahnung durch die SANUSLIFE unter Setzung einer Frist von zehn (10) Tagen zur Behebung der Pflichtverletzung. Der Sponsor-Partner verpflichtet sich, die Abmahnkosten, insbesondere die für die Abmahnung anfallenden Anwaltskosten, zu ersetzen.
  2. Kommt es nach Ablauf der durch die Abmahnung gesetzten Behebungsfrist erneut zu demselben oder einem kerngleichen Verstoß oder wird der ursprünglich abgemahnte Verstoß nicht beseitigt, so wird unmittelbar eine in das Ermessen von SANUSLIFE gestellte und im Streitfall durch das zuständige Gericht zu prüfende Vertragsstrafe fällig. Für die Geltendmachung der Vertragsstrafe fallen zudem weitere Anwaltskosten an, die der Sponsor-Partner zu ersetzen verpflichtet ist.
  3. Der Sponsor-Partner haftet ungeachtet der verwirkten Vertragsstrafe zudem für alle Schäden, die SANUSLIFE durch eine Pflichtverletzung des Sponsor-Partners entstehen, außer der Sponsor-Partner hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
  4. Der Sponsor-Partner hält SANUSLIFE für den Fall einer Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen eines Verstoßes gegen eine der vertraglich geregelten Pflichten oder eines sonstigen Verstoßes des Sponsor-Partners gegen geltendes Recht auf die erste Anforderung der SANUSLIFE von der Haftung schadlos. Insbesondere verpflichtet sich der Sponsor-Partner insoweit, sämtliche Kosten, insbesondere Anwalts-, Gerichts- und Schadensersatzkosten, zu übernehmen, die SANUSLIFE in diesem Zusammenhang entstehen.

§ 5 Loyalität, Unterrichtung, Vertraulichkeit

  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich zu gegenseitigem Respekt, Wohlverhalten und Loyalität. Sie werden sich zu keiner Zeit negativ über die jeweils andere bzw. über deren Produkte äußern oder sonst deren Ruf beeinträchtigen. Diese Verpflichtungen gelten nach Beendigung des Vertrages fort.
  2. Die Vertragsparteien werden sich gegenseitig umgehend über alle Umstände, die für die Durchführung dieses Vertrages von Bedeutung sein könnten, unterrichten. Sämtliche Maßnahmen mit Öffentlichkeitswirkung sind nach Möglichkeit zuvor mit der anderen Vertragspartei abzustimmen.
  3. Die Vertragsparteien verpflichten sich, den Inhalt des Vertrages und alle damit in Zusammenhang stehenden Umstände Dritten gegenüber vertraulich zu behandeln. Die Offenlegung gegenüber Dritten ist nur aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder unanfechtbarer behördlicher Anordnung, alternativ mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der jeweils anderen Vertragspartei zulässig. Diese Verpflichtung gilt nach Beendigung des Vertrages fort.

§ 6 Haftungsausschluss

  1. SANUSLIFE schließt gegenüber dem Sponsor-Partner jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von SANUSLIFE oder auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von SANUSLIFE beruht.
  2. Die Vertragsparteien stimmen überein, dass SANUSLIFE weder an der Organisation noch an der Durchführung der Maßnahmen nach § 2 beteiligt ist und hierfür keine Verantwortung trägt. Der Sponsor-Partner ist verpflichtet, SANUSLIFE von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter aus oder in Zusammenhang mit den Maßnahmen freizustellen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem Handeln von SANUSLIFE.

§ 7 Vertragsschluss; Laufzeit und Kündigung; Optionsrechte

  1. Der Vertrag tritt nach Registrierung als NON-PROFIT und erfolgreich durchgeführtem KYC/KYB-Verfahren in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  3. Die Kündigungserklärung seitens des Sponsor-Partners bedarf der Mitteilung via E-Mail an support@sanuslife.com mit dem Betreff „Beendigungswunsch der Zusammenarbeit“. SANUSLIFE verpflichtet sich dazu, den Account des Sponsor-Partners unmittelbar nach Lesen der E-Mail zu deaktivieren, wodurch der Sponsor-Partner auf der SANUSLIFE Plattform unsichtbar wird. Sämtliche bis zur Deaktivierung des Accounts des Sponsor-Partners angereiften Sponsorengelder sind sodann hinfällig. Die Kündigungserklärung seitens SANUSLIFE erfolgt ebenfalls durch eine Mitteilung via E-Mail an den Sponsor-Partner und durch sofortige Deaktivierung seines Accounts.
  4. Sollten künftig aufgrund einer Fortentwicklung der Rechtslage oder eines technischen Fortschritts weitergehende Werbeformen zulässig bzw. möglich sein, als dies derzeit der Fall ist, so hat SANUSLIFE das Recht, vom Sponsor-Partner gegen ein zusätzliches, in der Höhe einvernehmlich festzulegendes Entgelt die Einräumung dieser weitergehenden Werbemöglichkeiten zu verlangen. Für den Fall, dass der Sponsor-Partner mit einer solchen Vertragsänderung im Sinne von Satz 1 nicht einverstanden sein sollte, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vertragsänderung zu kündigen.

§ 8 Rückgewähr von Leistungen

Als Rückgewährung von Leistungen werden lediglich die Sponsorengelder verstanden, die gegebenenfalls bis zur Deaktivierung des Accounts angereift sind. Darüber hinaus ist jeglicher Anspruch auf die Rückgewähr von Leistungen, da die Leistungen dem Sponsor-Partner kostenlos zur Verfügung gestellt wurden.

§ 9 Schriftform, Vertragssprache, Salvatorische Klausel

  1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
  2. Die Vertragssprache ist Deutsch. Etwaige Übersetzungen dieses Vertrags in andere Sprachen dienen ausschließlich zu informatorischen Zwecken, sodass die deutschsprachige Version des Vertrags die maßgebliche Version ist.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam bzw. undurchführbar sein oder ihre Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare zu ersetzen, die dem Vertragszweck am nächsten kommt. Sollte der Vertragszweck mit einer wirksamen oder durchführbaren Regelung nicht erzielbar sein, so steht jeder Partei ein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund zu. In diesem Falle ist keine Vertragspartei zur Rückgewähr der von der anderen Vertragspartei empfangenen Leistung(en) verpflichtet. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken im Vertrag.

§ 10 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Vorrang des Sponsor-Vertrags; Änderung der AGB

  1. Dieser Vertrag unterliegt dem Schweizer Recht.
  2. Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist der Sitz von SANUSLIFE in Baar, Schweiz.
  3. Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von SANUSLIFE in Baar, Schweiz.
  4. Soweit sich aus anderen zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen Regelungen ergeben, die den Klauseln dieses Sponsor-Vertrags widersprechen, so haben die Regelungen dieses Sponsor-Vertrags Vorrang.
  5. SANUSLIFE ist jederzeit zu einer Änderung dieser AGB berechtigt und wird Änderungen mit einer Frist von mindestens sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten unter konkreter Benennung der künftigen Vertragsänderung gegenüber dem Sponsor-Partner ankündigen. Der Sponsor-Partner hat das Recht, der Änderung zu widersprechen oder den Vertrag in Textform ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Inkrafttreten der Änderung zu kündigen. Im Falle des Widerspruchs ist SANUSLIFE berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen. Sofern der Sponsor-Partner bis zum Inkrafttreten der Änderung den Vertrag nicht kündigt oder der Änderung nicht widerspricht, treten die Änderungen ab dem in der Änderungsankündigung genannten Zeitpunkt in Kraft. SANUSLIFE wird den Sponsor-Partner in der Änderungsankündigung auf die Bedeutung seines Schweigens hinweisen.

Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Dezember 2023